Gesellschaftsgründung im landwirtschaftlichen Familienbetrieb
Viele landwirtschaftliche Familienbetriebe stehen vor der Frage, in welcher Rechtsform sie ihren Betrieb weiterführen oder übergeben möchten. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist dabei eine der häufigsten und einfachsten Möglichkeiten. Sie eignet sich besonders für Familienbetriebe, bei denen mehrere Personen (z. B. Eltern und Kinder) gemeinsam wirtschaften.
Aber welche Vorteile bietet eine landwirtschaftliche GbR? Und welche Nachteile sollten bedacht werden?
Kurze Zusammenfassung im Überblick:
Die Vorteile:
- einfache und unkomplizierte Gründung durch Gesellschaftsvertrag
- günstige Vertragsgestaltung (keine notarielle Beurkundung nötig)
- unkomplizierte Anpassung an betriebliche Verhältnisse
- Heranführung an alle Unternehmensprozesse der Hofnachfolger
- Absicherung der nächsten Generation durch die LKK und LAK
- günstige Gestaltung der Gewinnverteilung (Praxisbeispiel ganz unten)
- ggf. Anspruch auf Junglandwirteprämie
- bessere Bonität bei Banken durch gemeinsame Haftung
Die Nachteile:
- Gründung ist immer mit Kosten verbunden
- Geschäftspartner müssen informiert werden
- keine Haftungsbeschränkung (jeder Gesellschafter haftet auch mit Privatvermögen)
- ggf. steuerliche Nachteile bei Erweiterungsabsicht und hohen Gewinnen
Vorteile einer GbR in der Landwirtschaft
Einfache und unkomplizierte Gründung durch Gesellschaftsvertrag
Eine GbR kann ohne großen bürokratischen Aufwand gegründet werden. Es reicht ein Gesellschaftsvertrag, in dem die wichtigsten Regeln zur Zusammenarbeit festgelegt werden.
Wichtig: Der Vertrag sollte schriftlich festgehalten werden, auch wenn es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. So lassen sich spätere Streitigkeiten vermeiden.
Günstige Vertragsgestaltung (keine notarielle Beurkundung nötig)
Im Gegensatz zu einer GmbH oder einer AG muss die GbR nicht notariell beurkundet werden. Das spart Notarkosten und macht die Gründung günstiger.
Unkomplizierte Anpassung an betriebliche Verhältnisse
Die GbR ist eine flexible Rechtsform. Änderungen in der Zusammenarbeit, Gewinnverteilung oder in den Gesellschaftsanteilen lassen sich ohne großen Aufwand umsetzen.
Heranführung an alle Unternehmensprozesse der Hofnachfolger
Gerade für die Hofnachfolge ist eine GbR ideal. Junge Landwirte können schrittweise in den Betrieb integriert werden, ohne gleich alleinige Verantwortung zu übernehmen.
Krankenversicherung über die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK)
GbR-Gesellschafter, die als hauptberufliche Landwirte tätig sind, können sich über die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) versichern.
Vorteil: Die Beiträge richten sich nach dem Einkommenspotenzial des Betriebs, nicht nach dem tatsächlichen Gewinn.
Beitragspflicht bei der landwirtschaftlichen Alterskasse
Alle Landwirte in einer GbR unterliegen der Pflichtversicherung in der landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK).
Warum ist das gut? Dadurch besteht ein Anspruch auf eine landwirtschaftliche Rente, auch wenn sie oft niedriger ausfällt als die gesetzliche Rente.
Günstige Gestaltung der Gewinnverteilung (Praxisbeispiel ganz unten)
In einer GbR kann die Gewinnverteilung frei geregelt werden.
Beispiel: Ein jüngerer Landwirt, der erst wenige Jahre im Betrieb ist, kann zunächst weniger Gewinn erhalten und sich später stärker beteiligen. Das Elternteil ist oft verheiratet, wobei dem Ehepaar die doppelten Freibeträge zustehen als dem ledigen Hofnachfolger -> Höhere Gewinnzuteilung an die Eltern.
Ggf. Anspruch auf Junglandwirteprämie
Wenn ein Hofnachfolger unter 40 Jahren als Mitgesellschafter in die GbR eintritt, kann dies einen Anspruch auf die Junglandwirteprämie begründen.
Tipp: Die genauen Bedingungen sollten geklärt und vertraglich aufgenommen werden.
Bessere Bonität bei Banken durch gemeinsame Haftung
Banken sehen eine GbR mit mehreren Gesellschaftern oft als kreditwürdiger, weil mehrere Personen für die Rückzahlung haften.
Vorteil: So lassen sich oft bessere Kreditkonditionen aushandeln.
Nachteile einer GbR in der Landwirtschaft
Gründung ist immer mit Kosten verbunden
Auch wenn eine GbR günstiger als eine GmbH ist, fallen dennoch Gründungskosten an.
Geschäftspartner müssen informiert werden
Falls der Betrieb bisher als Einzelunternehmen geführt wurde, müssen Geschäftspartner (z. B. Lieferanten, Kunden, Banken) über die neue Gesellschaftsstruktur informiert werden.
Wurden in der Vergangenheit Investitionen mit Fördermitteln bezuschusst ist die Nutzungsübertragung zur GbR unter Umständen schädlich. Dies ist unbedingt zu prüfen!
Keine Haftungsbeschränkung – jeder Gesellschafter haftet mit seinem Privatvermögen
Jeder Gesellschafter haftet mit seinem gesamten Privatvermögen, auch für Fehler der anderen. Es gibt keinen Schutz wie bei einer GmbH oder GmbH & Co. KG.
Hier ein Praxisbeispiel der steuerlichen Belastung:
Ein Landwirt bewirtschaftet als Einzelunternehmer einen Landwirtschaftlichen Betrieb. Er erwirtschaftet einen Jahresgewinn in Höhe von 150.000 €. Der Landwirt ist verheiratet und hat zwei Kinder.
Die Steuerlast für den Betrieb läge in diesem Fall bei ca. 41.200 €.
Abweichung:
Ein Landwirt gründet mit seinem Sohn eine Vater-Sohn GbR. Es wird ein Gewinn in Höhe von 150.000 € erwirtschaftet. Der Gewinn wird wie folgt verteilt:
Vater: 67 %
Sohn: 33 %
Die Steuerlast für den verheirateten Vater beträgt nun ca. 21.500 €.
Die Steuerlast für den ledigen Sohn beträgt ca. 10.500 €.
Ergebnis:
Durch die Gründung einer Vater-Sohn GbR hat der Betrieb insgesamt ca. 9.200 € an Einkommensteuer gespart.